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Die rechtlichen Dinge
Hinweis: Dieser Artikel ist KEINE Rechtsberatung oder rechtlich bindende Bewertung des Vertrags. Wir beschreiben hier nur mit eigenen Worten, was darin steht!

Der Mustervertrag macht klar: Toonster beläßt alle Rechte beim Autoren. Aber es wird ein unbeschränktes Nutzungsrecht erteilt, das wiederum beinhaltet, daß Toonster beschränkte Nutzungsrechte an Dritte vergeben kann. Auf gut Deutsch: Toonster darf den Cartoon weiterverkaufen, aber er bleibt weiter im Besitz des Künstlers.

Daneben darf Toonster auch im Auftrag des Kunden die Urheberrechte geltend machen. Für die Cartoonisten ist das eine Ideallösung, denn Gerichtskosten können sich die Wenigsten leisten. So tritt Toonster im Falle eines Rechtsstreits in Vorleistung.

Im Mustervertrag wird auch die Aufteilung der Gelder dargestellt: bis zu 55 % gehen an den Bildautor, der Rest verbleibt bei Toonster.

Insgesamt ist das in unseren Augen ein fairer Vertrag, der auch auf der Website von Toonster heruntergeladen werden kann. Besonders positiv: Es wird sehr offen über die Bedingungen gesprochen. Kein Gemauschel, keine heimlichen Verträge. Die Transparenz ist einmalig.


Special vom: 18.12.2004
Autor dieses Specials: Bernd Glasstetter
Die weiteren Unterseiten dieses Specials:
Wer ist Toonster?
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