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Die Richtlinien zu Kapitel 2
Standards der Comics Code Authority in der überarbeiteten Fassung von 1971:

CODE DER COMIC MAGAZINE ASSOCIATION OF AMERICA, INC.
Dieses Genehmigungssiegel erscheint ausschließlich auf Comics, die vor ihrer Veröffentlichung einer sorgfältigen Prüfung durch die Comics Comde Authority unterzogen wurden und denen attestiert wird, daß sie die hohen Standards der Moral und des Anstands, die der Code verlangt, erfüllen.

EINLEITUNG
Das Comicmagazin, oder, wie es im Volksmund heißt, das Medium Comic, das innerhalb der amerikanischen Kulturszene mittlerweile mündig geworden ist, muß sich mit seiner Verantwortung auseinandersetzen.
Techniken, die im Laufe der Zeit immer besser werden, und immer höhere Standards gehen Hand in Hand mit dieser Verantwortung. Um einen positiven Beitrag zum täglichen Leben zu leisten, muß die Industrie neue Gebiete suchen, um solide, gesunde Unterhaltung zu entwickeln. Die Menschen, die dafür verantwortlich sind, Comics zu schreiben, zu zeichnen, zu drucken, zu veröffentlichen und zu verkaufen, haben in der Vergangenheit lobenswerte Arbeit geleistet und steuern weiterhin auf dieses Ziel zu.
Ihre zu verzeichnenden Fortschritte und fortwährende Weiterentwicklung sind hervorragend mit anderen Medien zu vergleichen. Ein herausragendes Beispiel ist die Entwicklung der Comics als einzigartiges und effektives Werkzeug zur Anleitung und Erziehung. Zudem haben Comics ihren Beitrag auf dem Gebiet der Kritik an der Gesellschaft und am täglichen Leben geleistet.
Die Mitglieder dieser Industrie müssen einsehen, daß Verdienste in diesem Medium nicht verlorengehen und daß Verletzungen der Standards des guten Geschmacks, die möglicherweise zur Korrumpierung der Comics als lehrsame und vernünftige Form der Unterhaltung führen könnten, nicht gestattet werden.
Daher hat die Comics Magazine Association of America, Inc. diesen Code übernommen und seine Durchsetzung in die Hände einer unabhängigen Code Authority gelegt.
Weiterhin haben die Mitglieder der Association dem Zweck und dem Geist des Codes als grundlegendes Mittel für das Wachstum der Industrie zugestimmt.
Zu diesem Zweck haben sie gelobt, gewissenhaft seine Prinzipien zu befolgen und sich allen Entscheidungen, die der Vorsitzende auf Grundlage des Codes getroffen hat, zu fügen.

Code bezüglich der Inhalte:

Allgemeine Standards Teil A:
1) Verbrechen dürfen niemals in einer Weise dargestellt werden, die Mißtrauen gegenüber Ordnungs- und Gesetzeshütern fördern oder andere dazu verleiten könnte, Kriminelle nachzuahmen.
2) Kein Comic darf ausführlich spezielle Details und Vorgehensweisen eines Verbrechens aufzeigen, mit Ausnahme von solchen Verbrechen, die so weit hergeholt bzw. pseudowissenschaftlich sind, daß kein angehender Gesetzesbrecher in der Lage ist, sie tatsächlich nachzuahmen.
3) Polizisten, Richter, Regierungsbeamte und andere respektierte Institutionen dürfen nicht in einer Weise dargestellt werden, die Respektlosigkeit gegenüber staatlichen Autoritäten fördern könnte. Falls ein Angehöriger einer dieser Institutionen dabei gezeigt wird, wie er eine illegale Handlung begeht, muß deutlich gemacht werden, daß es sich dabei um einen Einzelfall handelt und der Täter seine gerechte Strafe erhält.
4) Wenn ein Verbrechen gezeigt wird, sollte es als schmutzige und unangenehme Tätigkeit dargestellt werden.
5) Kriminelle dürfen nicht in einer bewundernswerten Lage dargestellt werden, es sei denn, es ergibt sich ein unglückliches Ende aus ihrem illegal erlangten Reichtum, und es darf nicht das Verlangen ausgelöst werden, mit ihnen zu wetteifern.
6) In jedem Fall muß das Gute über das Böse siegen und der Kriminelle für seine Taten bestraft werden.
7) Szenen, die ein Übermaß an Gewalt beinhalten, sind zu verbieten. Szenen, die brutale Folter, exzessiven und unnötigen Einsatz von Messern und Pistolen, physische Qualen und blutige und grausige Verbrechen beinhalten, sind zu entfernen.
8) Es dürfen keine außergewöhnlichen Methoden gezeigt werden, um Waffen zu verbergen, es sei denn, das Zubehör, um die Waffen zu verbergen, ist unmöglich nachzubilden.
9) Von Fällen, in denen Gesetzeshüter als Folge der Taten eines Kriminellen sterben, ist abzuraten, es sei denn, der Täter lebt ein erbärmliches Leben und erhält für dieses spezielle Verbrechen seine gerechte Strafe.
10) Der Tatbestand des Kidnappings darf niemals detailliert dargestellt werden, und auf keinen Fall darf der Entführer irgendwie von seiner Tat profitieren. Der Kriminelle bzw. der Entführer muß in jedem Fall für seine Tat bestraft werden.
11) Die Buchstaben des Wortes "crime" (Verbrechen) auf dem Cover eines Comics dürfen in ihrer Dimension niemals deutlich größer sein als die anderen Wörter im Titel. Das Wort "crime" darf niemals alleine auf dem Cover erscheinen.
12) Es sollte Zurückhaltung geübt werden, was die Verwendung des Wortes "crime" in Titeln oder Untertiteln angeht.


Kostüme:
1) Nacktheit in jedweder Form ist verboten. Eindeutige, obszöne Darstellungen sind nicht akzeptabel.
2) Frauen sollten realistisch gezeichnet werden, ohne unnötige Betonung irgendeines körperlichen Attributs.

Heirat und Sex:
1) Scheidung darf nicht mit Humor genommen oder als etwas Wünschenswertes dargestellt werden.
2) Illegale sexuelle Beziehungen dürfen nicht gezeigt werden, sexuelle Abnormitäten sind unakzeptabel.
3) Alle Situationen, die von der Einheit der Familie handeln, sollten als endgültige Ziel den Schutz der Kinder und des Familienlebens haben. In keinster Weise darf ein Verstoß gegen den Moralkodex als etwas Lohnenswertes dargestellt werden.
4) Vergewaltigung darf niemals gezeigt oder angedeutet werden. Verführung sollte nach Möglichkeit nicht gezeigt werden.
5) Sexuelle Perversion und alles, was darauf schließen läßt, sind strengstens verboten.

Allgemeine Standards Teil B:
1) Kein Comicmagazin darf die Worte "Terror" oder "Horror" in seinem Titel verwenden. Die Wörter können unter Umständen gewissenhaft im Inneren des Magazins benutzen.
[Fußnote: Die Benutzung der Worte "Horror" und "Terror" in Geschichtentiteln innerhalb der Magazine gilt als gewissenlos und ist daher nicht gestattet.]
2) Alle Szenen, die Horror, übermäßiges Blutvergießen, blutige und grausige Verbrechen, Sittenlosigkeit, Verlangen, Sadismus oder Masochismus beinhalten, sind nicht erlaubt.
3) Alle unheimlichen, widerwärtigen und grausigen Darstellungen sind zu entfernen.
4) Geschichten, die vom Bösen handeln, dürfen nur benutzt bzw. veröffentlicht werden, wenn die Absicht verfolgt wird, eine Lektion in Sachen Moral zu erteilen. In keinem Fall darf das Böse als etwas Verlockendes dargestellt werden oder die Gefühle des Lesers verletzen.
5) Szenen, die von wandelnden Toten oder Folter handeln, sowie Instrumente, die man damit in Verbindung bringt, sind verboten. Die Verwendung von Vampiren, Ghouls und Werwölfen ist zu gestatten, sofern sie den klassischen Traditionen von Frankenstein, Dracula und anderer hochkalibriger Literatur aus der Feder von Edgar Allen Poe, Saki, Sir Arthur Conan Doyle oder anderen respektierten Autoren folgt, deren Werke in Schulen auf der ganzen Welt gelesen werden.
6) Betäubungsmittel- und Drogensucht darf nicht gezeigt werden, außer als verwerfliche Gewohnheit. Betäubungsmittel- und Drogensucht sowie der illegale Handel mit süchtigmachenden Betäubungsmitteln und Drogen dürfen nicht gezeigt werden, wenn die Darstellung:
(a) In irgendeiner Weise dazu neigt, die Benutzung solcher Betäubungsmittel oder Drogen zu fördern oder zu rechtfertigen; oder
(b) Optisch, durch den Text oder Dialoge, ihre zeitweiligen anziehenden Effekte hervorhebt; oder
(c) Suggeriert, daß der Konsum von Betäubungsmitteln oder Drogen problemlos eingestellt werden kann; oder
(d) Details der Beschaffung von Betäubungsmitteln oder Drogen oder Geräte und Hilfsmittel für die Einnahme von Betäubungsmitteln oder Drogen oder generell die Einnahme von Betäubungsmitteln oder Drogen zeigt oder beschreibt; oder
(e) Die Vorteile des Handels mit Betäubungsmitteln oder Drogen hervorhebt; oder
(f) Kinder darin verwickelt sind, die bewußt Betäubungsmittel oder Drogen einnehmen oder damit handeln; oder
(g) Eine lässige Haltung gegenüber dem Konsum von Betäubungsmitteln oder Drogen zeigt oder andeutet; oder
(h) Die ganze Handlung hindurch oder zumindest während eines Großteils der Handlung den Konsum von Betäubungsmitteln oder Drogen hervorhebt und die Auflösung erst in den letzten Panels erfolgen läßt.

Allgemeine Standards Teil C:
Alle Elemente und Techniken, die im Folgenden nicht ausdrücklich erwähnt werden, aber trotzdem dem Geist und der Absicht des Codes widersprechen und als Verletzung des guten Geschmacks und des Anstands zu betrachten sind, sind zu untersagen.

Dialog:
1) Flucherei, Obszönitäten, Anzüglichkeiten, Vulgaritäten sowie Worte und Symbole, die eine unerwünschte Bedeutung - zu beurteilen und interpretieren nach zeitgemäßen Standards - erlangt haben, sind verboten.
2) Spezielle Vorsichtsmaßnahmen, um abwertende Anspielungen auf körperliche Leiden oder Mißbildungen zu vermeiden, sind zu treffen.
3) Obwohl Slang und Umgangssprache akzeptabel sind, sollte von einem übermäßigen Gebrauch abgeraten und gute Grammatik, wann immer möglich, gefördert werden.

Religion:
Veralberungen von und Angriffe auf religiöse oder ethnische Gruppen sind niemals zu gestatten.

Code bezüglich Werbeanzeigen:
Die folgenden Regelungen gelten für alle Magazine, die von Mitgliedern der Comics Magazine Association of America, Inc. herausgegeben werden. Guter Geschmack sollte das grundlegende Prinzip für die Akzeptanz von Werbeanzeigen sein.
1) Spirituosen- und Tabakwerbung ist nicht akzeptabel.
2) Werbung für Sex und Bücher mit Sexanleitungen ist unakzeptabel.
3) Der Verkauf von Ansichtskarten, Pinups, "Kunststudien" und anderen Abbildungen von nackten oder halbnackten Personen ist verboten.
4) Werbung für den Verkauf von Messern, leicht zu verbergenden Waffen und realistischen Nachbildungen von Waffen ist verboten.
5) Werbung für den Verkauf von Feuerwerkskörpern ist verboten.
6) Werbung für den Verkauf von Glücksspielzubehör und für gedrucktes Material, das sich mit Glücksspiel beschäftigt, ist nicht zu akzeptieren.
7) Nacktheit mit dem Hintergedanken der Prostitution und obszöne Posen dürfen in keiner Werbung, egal für welches Produkt, verwendet werden; bekleidete Personen dürfen niemals in einer Weise dargestellt werden, die gegen den guten Geschmack oder die allgemeine Moral verstößt.
8) Jeder Herausgeber sollte nach Möglichkeit sicherstellen, daß alle Angaben, die in Werbeanzeigen gemacht werden, den Tatsachen entsprechen und eine falsche Auslegung von vorneherein vermeiden.
9) Werbung für medizinische, Gesundheits- und Hygieneprodukte fragwürdiger Natur ist abzulehnen. Werbung für medizinische, Gesundheits- und Hygieneprodukte, die von der American Medical Association oder der American Dental Association abgesegnet wurden, sollten als akzeptabel gelten, sofern sie alle übrigen Bedingungen des Codes bezüglich Werbeanzeigen erfüllt.


Special vom: 06.05.2001
Autor dieses Specials: Torsten B Abel
Die weiteren Unterseiten dieses Specials:
Kapitel 1 - Die Verführung der Unschuldigen
Die Richtlinien zu Kapitel 1
Kapitel 2 - Die gestelzten Jahre
Kapitel 3 - Neue Freiheiten
Die Richtlinien zu Kapitel 3
Kapitel 4 - Die letzten Züge des Comics Code
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