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Die Richtlinien zu Kapitel 1
Standards der Comics Code Authority, wie sie 1954 ursprünglich eingeführt wurden:

EINLEITUNG
Das Medium Comic, das innerhalb der amerikanischen Kulturszene mittlerweile mündig geworden ist, muß sich mit seiner Verantwortung auseinandersetzen.
Techniken, die im Laufe der Zeit immer besser werden, und immer höhere Standards gehen Hand in Hand mit dieser Verantwortung. Um einen positiven Beitrag zum täglichen Leben zu leisten, muß die Industrie neue Gebiete suchen, um solide, gesunde Unterhaltung zu entwickeln. Die Menschen, die dafür verantwortlich sind, Comics zu schreiben, zu zeichnen, zu drucken, zu veröffentlichen und zu verkaufen, haben in der Vergangenheit lobenswerte Arbeit geleistet und steuern weiterhin auf dieses Ziel zu.
Ihre zu verzeichnenden Fortschritte und fortwährende Weiterentwicklung sind hervorragend mit anderen Medien in der Kommunikationsindustrie zu vergleichen. Ein herausragendes Beispiel ist die Entwicklung der Comics als einzigartiges und effektives Werkzeug zur Anleitung und Erziehung. Zudem haben Comics ihren Beitrag auf dem Gebiet der Literatur und der Kritik am täglichen Leben geleistet.
Um der amerikanischen Tradition treu zu bleiben, wollen und müssen die Mitglieder dieser Industrie auch in Zukunft mit ihrer Arbeit fortfahren.
In derselben Tradition müssen die Mitglieder dieser Industrie einsehen, daß Verdienste in diesem Medium nicht verlorengehen und daß Verletzungen der Standards des guten Geschmacks, die möglicherweise zur Korrumpierung der Comics als lehrsame und vernünftige Form der Unterhaltung führen könnten, entfernt werden.
Daher hat die Comics Magazine Association of America, Inc. diesen Code übernommen und die Macht zu seiner Durchsetzung in die Hände einer unabhängigen Code Authority gelegt. Weiterhin haben die Mitglieder der Association dem Zweck und dem Geist des Codes als wesentliches Mittel für das Wachstum der Industrie zugestimmt.
Zu diesem Zweck haben sie gelobt, gewissenhaft seine Prinzipien zu befolgen und sich allen Entscheidungen, die der Vorsitzende auf Grundlage des Codes getroffen hat, zu fügen.
Sie sind zuversichtlich, daß diese positive und aufrichtige Stellungnahme ein effektives Bollwerk zum Schutz und zur Weiterentwicklung der amerikanischen Leserschaft liefern wird und daß sie ein Meilenstein in der der Geschichte der Selbstbestimmung für die gesamte Kommunikationsindustrie werden wird.

Code bezüglich der Inhalte:

Allgemeine Standards Teil A:
1) Verbrechen dürfen niemals in einer Weise dargestellt werden, die Sympathien für den Kriminellen erwecken, Mißtrauen gegenüber Ordnungs- und Gesetzeshütern fördern oder andere dazu verleiten könnte, Kriminelle nachzuahmen.
2) Kein Comic darf ausführlich spezielle Details und Vorgehensweisen eines Verbrechens aufzeigen.
3) Polizisten, Richter, Regierungsbeamte und andere respektierte Institutionen dürfen niemals in einer Weise dargestellt werden, die Respektlosigkeit gegenüber staatlichen Autoritäten fördern könnte.
4) Wenn ein Verbrechen gezeigt wird, sollte es als schmutzige und unangenehme Tätigkeit dargestellt werden.
5) Kriminelle dürfen nicht so dargestellt werden, daß man sie bewundert oder eine Position innehaben, die das Verlangen auslöst, mit ihnen zu wetteifern.
6) In jedem Fall muß das Gute über das Böse siegen und der Kriminelle für seine Taten bestraft werden.
7) Szenen, die ein Übermaß an Gewalt beinhalten, sind zu verbieten. Szenen, die brutale Folter, exzessiven und unnötigen Einsatz von Messern und Pistolen, physische Qualen und blutige und grausige Verbrechen beinhalten, sind zu entfernen.
8) Es dürfen keine außergewöhnlichen Methoden gezeigt werden, um Waffen zu verbergen.
9) Von Fällen, in denen Gesetzeshüter als Folge der Taten eines Kriminellen sterben, ist abzuraten.
10) Der Tatbestand des Kidnappings darf niemals detailliert dargestellt werden, und auf keinen Fall darf der Entführer irgendwie von seiner Tat profitieren. Der Kriminelle bzw. der Entführer muß in jedem Fall für seine Tat bestraft werden.
11) Die Buchstaben des Wortes "crime" (Verbrechen) auf dem Cover eines Comics dürfen niemals deutlich größer sein als andere Wörter im Titel. Das Wort "crime" darf niemals alleine auf einem Cover erscheinen.
12) Es sollte Zurückhaltung geübt werden, was die Verwendung des Wortes "crime" in Titeln oder Untertiteln angeht.

Allgemeine Standards Teil B:
1) Kein Comicmagazin darf die Worte "Terror" oder "Horror" in seinem Titel verwenden.
2) Alle Szenen, die Horror, übermäßiges Blutvergießen, blutige und grausige Verbrechen, Sittenlosigkeit, Verlangen, Sadismus oder Masochismus beinhalten, sind nicht erlaubt.
3) Alle unheimlichen, widerwärtigen und grausigen Darstellungen sind zu entfernen.
4) Geschichten, die vom Bösen handeln, dürfen nur benutzt bzw. veröffentlicht werden, wenn die Absicht verfolgt wird, eine Lektion in Sachen Moral zu erteilen. In keinem Fall darf das Böse als etwas Verlockendes dargestellt werden oder die Gefühle des Lesers verletzen.
5) Szenen, die von wandelnden Toten, Folter, Vampiren und Vampirismus, Ghouls, Kannibalismus und Werwolftum handeln, sowie Instrumente, die man damit in Verbindung bringt, sind verboten.

Allgemeine Standards Teil C:
Alle Elemente und Techniken, die im Folgenden nicht ausdrücklich erwähnt werden, aber trotzdem dem Geist und der Absicht des Codes widersprechen und als Verletzung des guten Geschmacks und des Anstands zu betrachten sind, sind zu untersagen.

Dialog:
1) Flucherei, Obszönitäten, Anzüglichkeiten, Vulgaritäten sowie Worte und Symbole, die eine unerwünschte Bedeutung erlangt haben, sind verboten.
2) Spezielle Vorsichtsmaßnahmen, um Anspielungen auf körperliche Leiden oder Mißbildungen zu vermeiden, sind zu treffen.
3) Obwohl Slang und Umgangssprache akzeptabel sind, sollte von einem übermäßigen Gebrauch abgeraten und gute Grammatik, wann immer möglich, gefördert werden.

Religion:
Veralberungen von und Angriffe auf religiöse oder ethnische Gruppen sind niemals zu gestatten.

Kostüme:
1) Nacktheit in jedweder Form ist verboten, ebenso unsittliche und übermäßige Entblößung.
2) Eindeutige, obszöne Darstellungen und mehrdeutige Körperhaltungen sind nicht akzeptabel.
3) Alle Figuren sollten Kleidung tragen, die den gesellschaftlichen Normen entspricht.
4) Frauen sollten realistisch gezeichnet werden, ohne übertriebene Hervorhebung irgendwelcher körperlichen Attribute.
ANMERKUNG: Es sollte klar sein, daß alle Verbote, die sich auf Kostüme, Dialoge und Zeichnungen beziehen, ebenso für das Cover eines Comics gelten wie für den Inhalt.

Heirat und Sex:
1) Scheidung darf nicht mit Humor genommen und auf keinen Fall als etwas Wünschenswertes dargestellt werden.
2) Illegale sexuelle Beziehungen dürfen weder angedeutet noch gezeigt werden. Liebesszenen, die Gewalt beinhalten, sind ebenso unakzeptabel wie sexuelle Abnormitäten.
3) Respekt für Eltern, die allgemeine Moral und für ehrbares Verhalten sollte gefördert werden. Ein gesundes Verständnis für die Probleme, die die Liebe mit sich bringt, ist kein Freischein für eine gestörte Moral.
4) Die Behandlung von Liebesgeschichten sollte den Wert eines Heims und die Heiligkeit der Ehe hervorheben.
5) Leidenschaft und romantisches Interesse dürfen niemals so eingesetzt werden, daß sie die niederen Instinkte ansprechen.
6) Verführung und Vergewaltigung dürfen niemals gezeigt oder angedeutet werden.
7) Sexuelle Perversion und alles, was darauf schließen läßt, sind strengstens verboten.

Code bezüglich Werbeanzeigen:
Die folgenden Regelungen gelten für alle Magazine, die von Mitgliedern der Comics Magazine Association of America, Inc. herausgegeben werden. Guter Geschmack sollte das grundlegende Prinzip für die Akzeptanz von Werbeanzeigen sein.
1) Spirituosen- und Tabakwerbung ist nicht akzeptabel.
2) Werbung für Sex und Bücher mit Sexanleitungen ist unakzeptabel.
3) Der Verkauf von Ansichtskarten, Pinups, "Kunststudien" und anderen Abbildungen von nackten oder halbnackten Personen ist verboten.
4) Werbung für den Verkauf von Messern, leicht zu verbergenden Waffen und realistischen Nachbildungen von Waffen ist verboten.
5) Werbung für den Verkauf von Feuerwerkskörpern ist verboten.
6) Werbung für den Verkauf von Glücksspielzubehör und für gedrucktes Material, das sich mit Glücksspiel beschäftigt, ist nicht zu akzeptieren.
7) Nacktheit mit dem Hintergedanken der Prostitution und obszöne Posen dürfen in keiner Werbung, egal für welches Produkt, verwendet werden; bekleidete Personen dürfen niemals in einer Weise dargestellt werden, die gegen den guten Geschmack oder die allgemeine Moral verstößt.
8) Jeder Herausgeber sollte nach Möglichkeit sicherstellen, daß alle Angaben, die in Werbeanzeigen gemacht werden, den Tatsachen entsprechen und eine falsche Auslegung von vorneherein vermeiden. 9) Werbung für medizinische, Gesundheits- und Hygieneprodukte fragwürdiger Natur ist abzulehnen. Werbung für medizinische, Gesundheits- und Hygieneprodukte, die von der American Medical Association oder der American Dental Association abgesegnet wurden, sollten als akzeptabel gelten, sofern sie alle übrigen Bedingungen des Codes bezüglich Werbeanzeigen erfüllt.


Special vom: 06.05.2001
Autor dieses Specials: Torsten B Abel
Die weiteren Unterseiten dieses Specials:
Kapitel 1 - Die Verführung der Unschuldigen
Kapitel 2 - Die gestelzten Jahre
Die Richtlinien zu Kapitel 2
Kapitel 3 - Neue Freiheiten
Die Richtlinien zu Kapitel 3
Kapitel 4 - Die letzten Züge des Comics Code
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